Vereinsberatung

Vereinsberatung

Vereinsberatung und Organisationsberatung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche Vereine, in denen sich die verschiedensten Interessensgruppen organisiert haben und gemeinsam im Kreise von Gleichgesinnten ihre jeweiligen Anliegen vertreten. Unsere Vereinsberatung unterstützt die Vorstände und Gründer von Vereinen dabei, den Überblick über die juristischen und steuerlichen Regelungen zu behalten. Unsere Vereinsberatung umfasst dabei

  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH
  • Gründung und Umstrukturierung von gemeinnützigen Körperschaften
  • Ausgliederungen aus dem Verein
  • Fusionen von Vereinen
  • Erhaltung der Gemeinnützigkeit
  • Erfüllung steuerlicher Erklärungspflichten
  • Umwandlungen von gemeinnützigen Vereinen
  • Non-Profit-Unternehmen

Die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Organisationen gehört mit zum Kompliziertesten, was das deutsche Steuerrecht zu bieten hat.

Hinzu kommen die steuerlichen Regelungen, die auch für nicht gemeinnützige Körperschaften gelten - etwa bei der Umsatzsteuer.

Die Folgen von Fehlern sind nicht unerheblich. Es droht u. U. der Entzug der Gemeinnützigkeit; Steuernachzahlungen können sich über eine entsprechende Zahl von Jahren zu erheblichen Beträgen summieren.

Als Sonderfall kommt die Spendenhaftung hinzu.

Die steuerlichen Risiken treffen zudem die gesetzlichen Vertreter der Organisation auch persönlich: Das Finanzamt kann in den meisten Fällen einen Haftungsbescheid gegen den Vorstand/Geschäftsführer erlassen, wenn die Steuerschuld bei der Organisation selbst nicht eingetrieben werden kann.

Wir helfen Ihnen bei der Risikominimierung.

 

Privatvermögen von Vereinsvorständen gegen Haftungsrisiken absichern

D&O-Versicherung für Vereine

Vereine sind in unserer Gesellschaft unentbehrlich und leisten wertvolle Dienste. Ihre Vereinsorgane sind oft unentgeltlich tätig und tragen die Hauptlast der Verantwortung in ihren Vereinen. Dieses Engagement hat leider auch eine Kehrseite, der sich viele Vorstände nicht bewusst sind: Sie können für Fehler mit ihrem Privatvermögen schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Gleich wie in Unternehmen wächst auch in Vereinen die Zahl der Vorschriften und Entscheidungskriterien und damit Zeitdruck und Verantwortung. Immer häufiger werden Entscheidungsträger von Vereinen für entstandene Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen. Im schlimmsten Fall kann dies zum Verlust des Privatvermögens führen.

Sowohl entgeltlich angestellte als auch ehrenamtlich tätige Organmitglieder von Vereinen können - genau so wie GmbH-Geschäftsführer - für Fehler und Pflichtverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung bildet die Grundlage für die Haftungssituation von Vereinsvorständen beziehungsweise Geschäftsführern von Vereinen. Das heißt, entsteht dem Verein ein Vermögensschaden durch nicht ordnungsgemäße Vereinsführung, so haftet der Vorstand für die Folgen.

Schon kleine Fehler können zu hohen Schäden führen. Zum Beispiel durch Missmanagement, z.B. fehlerhaftes oder unzureichendes Controlling Versäumen der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen Fehler bei der Auswahl von Mitarbeitern unzureichende Überwachung von Mitarbeitern unzureichende Gestaltung der Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, vor allem auch zur Gefahrenabwehr Versäumen der internen Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen Abschluss langfristiger Mietverträge zu ungünstigen Konditionen Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen Aberkennung der Gemeinnützigkeit Versäumnisse bei der Beantragung öffentlicher Mittel Forderungsausfall durch Vergabe an wirtschaftlich angeschlagenen Auftragnehmer Funktionsträger von kleineren Vereinen trifft dieser Umstand besonders hart. Trotz ehrenamtlicher Tätigkeit sind sie von der Haftung mit dem Privatvermögen nicht ausgeschlossen. Oft gehen sie davon aus, durch ihre Vereinshaftpflicht ausreichend geschützt zu sein. Das ist jedoch meistens nicht der Fall.

Die D&O-Versicherung für Vereine

Genau an diesem Punkt setzt die Organ-Haftpflicht-Versicherung (D&O-Versicherung) ein. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse von Vereinen abgestimmt und sollte deshalb zur Absicherung von Vereinsorganen nicht fehlen. Die D&O-Versicherung für Vereine sorgt für die notwendige Balance zwischen dem persönlichen Haftungsrisiko und der oftmals unentgeltlichen Organtätigkeit. Mit der D&O-Versicherung für Vereine können Vereinsvorstände sich ohne Bedenken ihren anspruchsvollen Aufgaben widmen.